Eigentlich ist alles klar: Auf Bürgersteigen darf man nicht parken, außer es ist ausdrücklich erlaubt. Tatsächlich aber wird das unrechtmäßige Gehwerkparken weiträumig geduldet. Das hat Folgen, denn Behinderte, Kinder und selbst „normale“ Radfahrende müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen. Das ist gefährlich und macht Angst. Viele Betroffene haben versucht dagegen zu klagen – bisher aber ohne Erfolg. Die meisten Gerichte standen Polizei und Ordnungsämtern das Recht zu, Gehwegparker „aus Opportunitätsgründen“ zu ignorieren.
Damit ist jetzt möglicherweise Schluss: Ein Urteil aus Bremen verpflichtet die Behörden zur Durchsetzung der Parkregeln und damit zum Schutz der Schwächsten im Straßenverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – aber hat schon hohe Wellen geschlagen. Die Stiftung CO2 unterstützt ab sofort Bürger*innen, die gegen das Gegenwegparken in ihrer Umgebung juristisch vorgehen wollen.